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Wie funktioniert die Finanzierung des Rettungsdienstes?

Als Rettungsdienst haben wir die Aufgabe einer bedarfsgerechten und leistungsfähigen Versorgung der Bürger*innen. Dies ist im Rettungsdienstgesetz (RDG) verankert. Dabei entstehen Kosten unter anderem für die Rettungswachen, Fahrzeuge sowie Personal.

Eine Säule der Finanzierungen des Rettungsdienstes sind jährliche Verhandlungen mit den Krankenkassen. Den sogenannten Kostenträgern. Alle notwendigen Kosten, die für den Rettungsdienst anfallen, werden von uns ermittelt und im Rahmen der Kostenverhandlungen mit den Kostenträgern kalkuliert. Darauf basieren anschließend die Benutzungsentgelte die für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes zu entrichten sind.

Zusätzlich erhält der Rettungsdienst im Rahmen des Rettungsdienstgesetzes vom Land Baden-Württemberg eine öffentliche Förderung.

Sonderrettungsmittel wie der Baby-Muck und unser Projekt »FirstAED – Team der Lebensretter« sind finanziell nur über Spenden und Eigenmittel möglich.

David Richter, DRK RD Heidenheim-Ulm

Da jedoch nicht alle Leistungen von den Kostenträgern sowie über die Landesförderung getragen werden können, ist die Finanzierung bestimmter Sonderrettungsmittel und Projekte nur über Spenden und Eigenmittel möglich.

Dies betrifft beispielsweise den Baby-Notarztwagen, sowie das spannende Projekt »FirstAED – Team der Lebensretter«.