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Wer haftet bei Schäden durch eine Impfung?

Für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit COVID-19 Schutzimpfungen vorgenommen wurden, besteht bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung. 

Man ist nämlich abgesichert durch den Impffond des jeweiligen Bundeslandes, in den die Hersteller der Impfstoffe einzahlen. Unabhängig von einem etwaigen Anspruch auf Entschädigung nach § 60 IfSG haftet die impfende Person für Schäden, die z.B. im Zusammenhang mit Applikationsfehlern bei der (falsche Dosierung, falscher Applikationsort etc.) eintreten.