- Mitmachen kann jeder, der über 18 Jahre alt ist und über eine Mindestqualifikation verfügt, die einer Sanitätsausbildung entspricht.
- Dies sind neben Sanitätshelfer*innen, Rettungssanitäter*innen oder Notfallsanitäter*innen auch beispielsweise Ärzt*innen und Angehörige medizinischer Berufe, wie auch Feuerwehrleute.