Unser Rettungsdienst ist als gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisiert. Diese Rechtsform sagt aus, dass wir einen gemeinnützigen Zweck verfolgen und damit alle Einnahmen, die wir generieren, in der Gesellschaft zu satzungsgemäßen Zwecken (Rettungsdienst) verwenden müssen.
Die erwirtschafteten Überschüsse dürfen dabei nicht an die Gesellschafter, auch wenn diese selbst gemeinnützige Organisationen sind, ausgeschüttet werden. Sondern sie fließen zu 100% wieder in den Rettungsdienst, bilden Rücklagen für Investitionen und werden für die nachhaltige Weiterentwicklung des Rettungsdienstes eingesetzt.
Ob wir diese strengen Regelungen einhalten und unsere handelsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, wird jährlich von unabhängigen Wirtschaftsprüfern unter die Lupe genommen und bestätigt.