Leistungen

Krankentransport

Mit dem DRK sicher ans Ziel

Wenn Patienten befördert werden, muss es nicht immer der schnelle Einsatz mit Blaulicht sein. Weitaus häufiger werden Menschen im Krankenwagen transportiert, die zwar medizinische Betreuung brauchen, aber nicht in Lebensgefahr schweben. Für diese Fälle gibt es die DRK-Krankentransporte.

Auf jeden Transport vorbereitet

Wir bringen Patienten sicher zum Arzt, ins Pflegeheim oder ins Krankenhaus. Solche Krankentransporte sind dann notwendig, wenn jemand eine medizinische Betreuung benötigt, liegend transportiert werden muss oder an einer ansteckenden Krankheit leidet und deshalb nicht mit dem Taxi oder dem Privatwagen fahren kann.

Auch Verlegungen und Transporte zwischen verschiedenen Krankenhäusern gehören zum DRK-Service. Dabei können sich die Patienten stets darauf verlassen, dass sie von Profis betreut und in spezialisierten Fahrzeugen bewegt werden.

Sie benötigen einen Krankentransport?

Dann rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 0731 19222 an. Die Mitarbeiter der Leitstelle nehmen Ihren Transportwunsch auf und veranlassen alles weitere.

Krankentransporte in Ulm, Alb-Donau-Kreis
0731 19222
Krankentransporte im Kreis Heidenheim
07321 19222

Wer kann den Krankentransport nutzen?

Krankentransporte werden verordnet für Patienten, die während des Transportes von einem Rettungssanitäter betreut werden müssen, die während des Transportes liegen müssen oder die medizinische Ausstattung eines Krankentransportwagens benötigen (z.B. Sauerstoff) oder die an einer ansteckenden Krankheit leiden.

Für einen Krankentransport ist eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ erforderlich. Diese wird vom behandelnden Arzt ausgestellt. Sie ist der Berechtigungsnachweis für einen Krankentransport und wird für die Abrechnung mit der Krankenkasse benötigt.

Wenn Ihr Arzt einen Krankentransport verordnet hat rufen Sie die Leitstelle an. Unsere Rettungsdienstmitarbeiter holen Sie dann pünktlich Zuhause ab und bringen Sie sicher ans Ziel.

Kostenübernahme der Krankenkasse

Wenn Ihr Arzt einen Krankentransport verordnet hat, werden die Kosten dafür in der Regel von Ihrer Krankenversicherung getragen. Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Manche Krankentransporte müssen vorher von der Krankenkasse genehmigt werden. Im Zweifel fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenversicherung nach.