FAQ Kostentransparenz
Wieso erhalte ich privat eine Rechnung?
Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie persönlich eine Rechnung von uns erhalten.
- Private Krankenversicherung
Der häufigste Grund ist natürlich, weil Sie privat versichert sind. Sie erhalten von uns die Rechnung über die Leistungen der Notfallrettung oder des Krankentransportes und reichen diese bei Ihrer Krankenversicherung nach den für die gültigen Regeln ein. Dies sind im Übrigen dieselben Preise, die auch den gesetzlichen Kostenträgern in Rechnung gestellt werden. - Krankenkasse lehnt Kostenübernahme ab
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen in aller Regel die Kosten für einen Notfalleinsatz. Bei Krankentransporten müssen jedoch eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein, über die Sie Ihr Hausarzt oder auch Ihre Krankenkasse im Einzelfall aufklären kann. Falls die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, z.B. weil aus ihrer Sicht keine hinreichende Begründung für den Transport vorliegt oder nicht sicher ist, ob zu dem Zeitpunkt des Transportes ein Versicherungsschutz bestand, erhalten Sie die Rechnung privat. Bitte wenden Sie sich damit nochmals an Ihre Krankenkasse. - Warum muss ich 10 Euro an meine Krankenkasse zahlen?
Leistungen des Rettungsdienstes wie beispielsweise die Verabreichung von Medikamenten gehören zu den Zuzahlungsregelungen im Gesundheitswesen. Das heißt Sie müssen 10% der Kosten, also mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro, als Eigenanteil übernehmen. Sind Sie von der Zuzahlung befreit, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Wir stellen den Krankenkassen den gesamten Betrag in Rechnung und diese stellt Ihnen dann wiederum die Zuzahlung in Rechnung.
Was geschieht mit Spenden?
Für einige Bereiche des Rettungsdienstes gibt es keine Möglichkeit der Refinanzierung durch die Kostenträger oder dem Land Baden-Württemberg. Deshalb sind Spenden für uns von hoher Bedeutung.
Alle Spenden, die bei uns eingehen sind zweckgebunden. Das heißt, Sie können wählen, in welchen Bereich Sie ihre Spende einbringen möchten.
Folgende Rettungsdienstbereiche können Sie unterstützen:
- FirstAED »Team der Lebensretter«
- Baby-Notarztwagen »Baby-Muck«
- Aus- und Fortbildung der Mitarbeitenden
- Keine Zweckbindung - Freie Verfügung der Spende für Innovative Projekte zur Weiterentwicklung des Rettungsdienstes
Was geschieht, wenn Gewinne erzielt werden?
Unser Rettungsdienst ist als gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisiert. Diese Rechtsform sagt aus, dass wir einen gemeinnützigen Zweck verfolgen und damit alle Einnahmen, die wir generieren, in der Gesellschaft zu satzungsgemäßen Zwecken (Rettungsdienst) verwenden müssen.
Die erwirtschafteten Überschüsse dürfen dabei nicht an die Gesellschafter, auch wenn diese selbst gemeinnützige Organisationen sind, ausgeschüttet werden. Sondern sie fließen zu 100% wieder in den Rettungsdienst, bilden Rücklagen für Investitionen und werden für die nachhaltige Weiterentwicklung des Rettungsdienstes eingesetzt.
Ob wir diese strengen Regelungen einhalten und unsere handelsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, wird jährlich von unabhängigen Wirtschaftsprüfern unter die Lupe genommen und bestätigt.
weiterlesen…Wie kommen die Preise in der Notfallrettung zustande?
Im Gegensatz zu den vereinheitlichten Preisen des Krankentransportes, sind die Preise für die Notfallrettung, die Notarzteinsätze und die Leitstelle budgetiert. Das heißt, bei den Verhandlungen mit den Kostenträgern werden die Gesamtkosten dieser Bereiche für ein ganzes Jahr verhandelt. Diese stellen das Budget dar.
So wird nicht der Aufwand jedes einzelnen Einsatzes abgebildet, sondern es wird die Bereithaltung des Rettungsdienstes zu 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche finanziert. Die Kosten pro Transport ergeben sich dann aus der simplen Division des Budgets durch die Einsatzzahlen des Vorjahres einheitlich für einen ganzen Rettungsdienstbereich. Unabhängig davon welche Hilfsorganisation den Transport durchführt. Da die Einsatzzahlen in den einzelnen Rettungsdienstbereichen (i.d.R. die Landkreise und Kreisfreien Städte) z.B. aufgrund der Bevölkerungsdichte stark schwanken, sind auch die Benutzungsentgelte für die Notfallrettung sehr unterschiedlich.
Im Folgejahr wird das Budget ausgeglichen. Wurden beispielsweise zu hohe Einnahmen durch ein erhöhtes Transportaufkommen generiert, wird dieser Betrag im Folgejahr vom Budget abgezogen. Bei zu geringen Einnahmen werden die Kosten im Folgejahr aufgeschlagen.
weiterlesen…Wie kommen die Preise im Krankentransport zustande?
Zur Berechnung der Preise für den Krankentransport, finden regelmäßige Verhandlungen zwischen den Leistungserbringern und den Kostenträgern auf Landesebene statt. Zu den Leistungserbringern zählen die vier großen Hilfsorganisationen, sowie einige privatwirtschaftliche Anbieter. Kostenträger sind die Krankenkassen.
Für alle Krankentransporte im Land Baden-Württemberg werden hierbei einheitliche Preise festgelegt. Lediglich Zuschläge für Nacht- und Wochenendfahrten variieren regional.
Die Preise setzen sich aus den jeweiligen Kosten für den Transport, inklusive der notwendigen Ausstattung sowie anfallenden Kosten der Verwaltung zusammen.
weiterlesen…Aktuelle Preisliste
Die Benutzungsentgelte berechnen sich pro Fahrt.
Fahrzeug | Ulm/Alb-Donau-Kreis | Heidenheim |
---|---|---|
Rettungswagen | 1.331,96 € | 754,58 € |
Notarzteinsatzfahrzeug | 450,75 € | 293,89 € |
Notarzt | 365,60 € | 329,67 € |
Zzgl. Zuschläge für Ferntransporte
Zzgl. Vermittlungsentgelt der Leitstelle
Gültig ab 01.10.2024
Fahrzeug | Ulm/Alb-Donau-Kreis | Heidenheim |
---|---|---|
Krankentransport | 143,00 € | 143,00 € |
Zzgl. Zuschläge für Ferntransporte
Zzgl. Vermittlungsentgelt der Leitstelle
Zzgl. Zuschläge für Transporte Nacht/Wochenende
Zzgl. Zuschläge für Transporte mit anschließender Desinfektion
Gültig 2024
Wofür gibt die Rettungsdienstgesellschaft Geld aus?
Im Jahre 2022 verteilten sich die Kosten der DRK Rettungsdienst Heidenheim – Ulm auf folgende Bereiche. Dabei ist für die Organisation wie für den Rettungsdienst als Ganzen anzumerken, dass der Großteil der Kosten für Personal sowie dessen Aus- und Fortbildung aufgewendet wird.
Personalkosten | 63,0% |
Aus- und Fortbildungskosten | 13,0% |
Fahrzeuge | 9,0% |
Medizinische Ausstattung | 6,8% |
Gebäude | 4,3% |
IT Kosten | 1,5% |
Sachkosten Verwaltung | 0,7% |
Sonstige Kosten | 1,7% |
Wie funktioniert die Finanzierung des Rettungsdienstes?
Als Rettungsdienst haben wir die Aufgabe einer bedarfsgerechten und leistungsfähigen Versorgung der Bürger*innen. Dies ist im Rettungsdienstgesetz (RDG) verankert. Dabei entstehen Kosten unter anderem für die Rettungswachen, Fahrzeuge sowie Personal.
Eine Säule der Finanzierungen des Rettungsdienstes sind jährliche Verhandlungen mit den Krankenkassen. Den sogenannten Kostenträgern. Alle notwendigen Kosten, die für den Rettungsdienst anfallen, werden von uns ermittelt und im Rahmen der Kostenverhandlungen mit den Kostenträgern kalkuliert. Darauf basieren anschließend die Benutzungsentgelte die für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes zu entrichten sind.
Zusätzlich erhält der Rettungsdienst im Rahmen des Rettungsdienstgesetzes vom Land Baden-Württemberg eine öffentliche Förderung.
Sonderrettungsmittel wie der Baby-Muck und unser Projekt »FirstAED – Team der Lebensretter« sind finanziell nur über Spenden und Eigenmittel möglich.
David Richter, DRK RD Heidenheim-Ulm
Da jedoch nicht alle Leistungen von den Kostenträgern sowie über die Landesförderung getragen werden können, ist die Finanzierung bestimmter Sonderrettungsmittel und Projekte nur über Spenden und Eigenmittel möglich.
Dies betrifft beispielsweise den Baby-Notarztwagen, sowie das spannende Projekt »FirstAED – Team der Lebensretter«.
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