FAQ Impfen
Bekomme ich Moderna oder BioNTech verimpft?
Nach Empfehlung der STIKO sollen Personen unter 30 Jahren und Schwangere ausschließlich mit BioNTech geimpft werden, dies wird von uns auch so umgesetzt. Gleichzeitig sollen Personen über 30 Jahren nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit mit Moderna geimpft werden.
Eine Abweichung von diesen Empfehlungen ist nur in medizinischen Ausnahmefällen möglich.
weiterlesen…Wie groß müssen die Abstände zwischen den einzelnen Impfungen sein?
Zwischen der 1. und 2. Impfung sollten 3 bis 6 Wochen (Comirnaty® von Biontech) bzw. 4 bis 6 Wochen (Spikevax® von Moderna) liegen. Zwischen der 2. und 3. Impfung sollten 3-6 Monate liegen.
Im Hinblick auf die Omikron-Variante, empfiehlt die STIKO (Ständige Impfkommision) bereits eine Booster-Impfung ab 3 Monaten.
Zwischen der 1. Booster-impfung und der zweiten Booster-Impfung (Viertimpfung) sollte ein Mindestabstand von 3-6 Monaten liegen, abhängig von der Personengruppe zu der Sie gehören. Mehr finden Sie hier.
weiterlesen…Welcher RNA-Impfstoff ist geeignet?
Derzeit stehen 2 RNA-Impfstoffe zur Verfügung: Biontech (Comirnaty®) und Moderna (Spikevax®). Beide RNA-Impfstoffe sind in ihrer Wirkung vergleichbar.
Welcher für Sie persönlich der passende ist können Sie gerne im Gespräch mit dem Impfarzt / der Impfärztin besprechen.
weiterlesen…Werden vierte Impfungen durchgeführt?
Die STIKO empfiehlt die zweite Auffrischungsimpfung für bestimmte Personengruppen. Diese Empfehlung wird von uns umgesetzt, Details finden Sie immer in der aktuellen Fassung der STIKO-Empfehlung.
weiterlesen…Ich habe eine Beschwerde. Wo kann ich diese einreichen?
Wir bedauern das sehr!
Unsere Teams tun, was möglich ist und geben das Beste für Sie, obwohl sie weit über ihrer Belastungsgrenze arbeiten. Uns ist bewusst, dass die Situation für alle Beteiligten – auch für uns – alles andere als zufriedenstellend ist.
Im Vergleich zu anderen Kreisen impfen wir deutlich mehr Menschen, dennoch reicht das Impfangebot nicht aus. Beschwerden über unzureichende Impfmöglichkeiten richten Sie bitte über Ihren Landtagsabgeordneten an das zuständige Ministerium.
weiterlesen…Wer haftet bei Schäden durch eine Impfung?
Für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit COVID-19 Schutzimpfungen vorgenommen wurden, besteht bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung.
Man ist nämlich abgesichert durch den Impffond des jeweiligen Bundeslandes, in den die Hersteller der Impfstoffe einzahlen. Unabhängig von einem etwaigen Anspruch auf Entschädigung nach § 60 IfSG haftet die impfende Person für Schäden, die z.B. im Zusammenhang mit Applikationsfehlern bei der (falsche Dosierung, falscher Applikationsort etc.) eintreten.
weiterlesen…Ich habe meine Impfdokumente verloren. Was nun?
Bitte wenden Sie sich per Mail an die zentrale Clearingstelle des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg unter Taskforce-impfen@sm.bwl.de
Sollten Sie lediglich die QR-Codes für den digitalen Impfnachweis verloren haben, so können Sie diese gegen Vorlage ihres Impfbuches in einer Apotheke erstellen lassen.
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